Wird eine Ausbildung/Unterweisung zum führen von Erdbaumaschinen benötigt?
Ja, sie dient als Befähigungsnachweis, diese gleichzeitig zeigt das die Person Sachkundig ist und somit auch Qualifiziert ist, die mobile Arbeitsmittel zu bedienen.(Fahrausweis auch Bedienerausweis genannt)
Nach dem in Deutschland geltenden Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und nach DGUV V 1 §7 Abs.1 sowie bei der Berufsgenossenschaftlichen Regeln der
DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 "Betreiben von Erdbaumaschinen", dürfen an und mit mobilen Arbeitsmitteln nur Personen beschäftigt werden, die an ihnen Ausgebildet/Unterwiesen worden sind.
Dies lässt sich noch in vielen anderen in Deutschland geltenden Arbeitsschutzvorschriften einsehen, das ganz klar darlegt, dass nur Qualifizierte Personen einzusetzen sind.
So u.a. in ArbSchG, BetrSichV, TRBS, so wie in den Unfallversicherungsträger / Unfallverhütungsvorschriften, DGUV Regeln, DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", ...
Ein Unternehmen, das mit den geltenden Vorschriften nicht allzu genau nimmt oder gar Ignoriert, riskiert im Falle eines Unfalls erhebliche rechtliche Konsequenzen.
Die für die vorhandenen Ausbildung/Unterweisung - Vorschriften sollte er daher tunlichst einhalten, denn nur mit qualifizierten Personal lässt sich das
Unfallrisiko senken und somit die Unfälle minimieren. Schlussendlich profitiert der Arbeitgeber/Unternehmer am meisten davon.
Fazit:
Der Arbeitgeber/Unternehmer steht somit in der Verpflichtung die Vorschriften umzusetzen.
Unfallverhütungsvorschriften sind für jeden Arbeitgeber/Unternehmer und Beschäftigten, der einem Unfallversicherungsträger / einer Berufsgenossenschaft angehört, geltendes Recht. Man spricht von verpflichtendem, sog. ,,autonomem (Satzungs)recht´´ (SGB VII).
Auch der Arbeitnehmer sollte nicht vergessen, dass die ihm zugetragene Aufgabe hierfür die Verantwortung übertragen wird und somit auch in gewissen Maße auch Haftbar ist.
Das bedeutet:
Der Fahrer trägt für die Bedienung der Maschine die volle Verantwortung! Im Falle eines Unfalls können arbeits - oder strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Man sollte auch nicht vergessen, das eine Unterweisung etwas ganz anderes ist als eine Einweisung.
Eine Unterweisung ist eine Ausbildung/Schulung, während eine Einweisung beispielsweise auf einen Maschinen- Typ und deren Funktionen zur Erklärung sich einschränkt.
Beispiel:
Nach Erfolgreicher Ausbildung/Unterweisung (theoretischer und praktischer Prüfung), ist die Person Qualifiziert und somit Befähigt die mobile Arbeitsmittel z.B.
Bagger zu bedienen.
Das bedeutet, nach der Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer, ist es wichtig, dass die speziell für die Maschine, die Sie später bedienen sollen, eine extra Einweisung anhand der Betriebsanleitung sowie einen Überblick über die betrieblichen Begebenheiten (Bertiebsanweisung) erhalten. (dieses Bedarf keine Ausbildung und keiner Prüfung).
Auch die jährlichen Unterweisungen werden vom Gesetzgeber gefordert
BetrSichV- '' ...in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich. DGUV V1 ''Grundsätze der Prävention'' ...die Unterweisung muß erforderlichensfalls
wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen.
''Nur so lassen sich die Gefahren in Bewusstsein bringen, und das richtige verhalten ausüben''
Wir möchte Ihnen keine Angst machen.
Und ganz sicher nicht unter Druck setzen, doch dieses Thema wird zu oft als unwichtig eingestuft. Wir möchten Ihnen nur eine Möglichkeit bieten, sich für Ihre und die Sicherheit von anderen einzusetzen. Damit so unnötige Unfälle nicht passieren können, bzw. durch Unwissenheit verursacht werden
Anforderungen an den Maschinenführer DGUV Regel 100 - 500 Kapitel 2.12
mit dem selbständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- körperlich und geistig geeignet sind,
- im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre *Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben, und von denen
- zu erwarten ist, das sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine **bestimmt sein.
*(mit dem ´´Fahrausweis für Erdbaumaschinen`` können sie dem Unternehmer nachweisen das sie Befähigt sind die Erdbaumaschine zu bedienen.)
**(mit einem Fahrauftrag z.B. schriftlich sind sie vom Unternehmer bestimmt die Erdbaumaschine zu Führen)